Schule Dürnten
Schule Dürnten

Schulordnung

Auf dem gesamten Schulareal Nauen halten wir uns an die üblichen Anstandsregeln und nehmen Rücksicht auf die anderen Mitbenützer und Mitbenützerinnen.
  1. Die Schüler/innen dürfen das Schulhaus beim ersten Läuten betreten. Beim zweiten Läuten beginnt der Unterricht.
  2. Die Schulgebäude und Anlagen sind sauber zu halten.
  3. Allen zur Verfügung gestellten Lehrmitteln und Geräten ist Sorge zu tragen.
  4. Während der grossen Pausen begeben sich die Schülerinnen und Schüler ins Freie. Das Pausenareal (siehe Plan) darf nur mit besonderer Bewilligung einer Lehrperson verlassen werden.
  5. Das Benützen von Handys ist für Schüler/innen auf dem ganzen Schulareal nicht erlaubt.
  6. Das Benützen und Musikhören über Discman, MP3-Playern und ähnlichen Musikabspielgeräten ist im Innern des Schulhauses und in den kurzen Pausen nicht erlaubt. Auf dem Pausenplatz dürfen sie mit Kopfhörer benützt werden.
  7. Das Mitführen von Waffen ist verboten.
  8. Rauchen, Alkohol und Suchtmittel jeglicher Art werden bei Schüler/innen auf dem ganzen Schulareal nicht geduldet.
  9. Kaugummis sind vor dem Betreten der Unterrichtsräume im Abfall zu entsorgen. Während des Unterrichts sind keine Kaugummis erlaubt.
  10. Schneeballwerfen ist nur auf den Sportplätzen gestattet. Gegen Gebäude und Fahrzeuge ist das Schneeballwerfen untersagt.
  11. Der Aufenthaltsraum steht den Schülerinnen und Schülern während der Schulzeit für stille Beschäftigungen zur Verfügung. (Im Neubau bis 17.00 Uhr).
  12. Nach Schulschluss ist das Schulhaus zu verlassen.
  13. Der Aufenthalt auf dem Schulareal ist gemäss dem Reglement über die „Benützung der Aussenanlagen der Schulhäuser in der Gemeinde Dürnten“ (siehe Hinweistafel) gestattet. Ausnahmen im Einzelfall regelt die Schulleitung oder die Schulbehörde.
  14. Velos, Mofas und Roller werden auf den entsprechenden Parkplätzen abgestellt. Die Benützung der Fahrzeuge auf dem Schulweg sowie das Abstellen auf dem Schulareal erfol-gen auf eigenes Risiko. Die Versicherung ist Sache jedes Einzelnen.
  15. Das Befahren des Schulareals mit Mofas und Rollern ist während der gesamten Schulzeit verboten.