Schule Dürnten
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Naueninfos

Begleitheft

Das Begleitheft dient als Begleiter der Schülerinnen und Schüler durch die drei Jahre Sekundarschule im Nauen. Es dient einerseits als Kommunikationsmittel, andrerseits finden sich darin alle Regeln und Massnahmen, die an unserer Schule gelten. Zusätzlich werden auch alle Absenzen übersichtlich erfasst.

In Form von „Einträgen“ werden vier Lernziele überprüft, so dass alle Beteiligten eine Übersicht haben und frühzeitig Massnahmen ergreifen können.
Auf der – auf Anregung des Schülerparlaments – neu gestalteten positiven Seite können sich die Schüler/innen eigene Ziele setzen. Die Erreichung wird überprüft und kann dann auch eine Verbesserung im Bereich der Lernziele 1-8 bewirken. Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, max. zwei Einträge pro Semester in den Lernzielen 1 und 4 abzuarbeiten um damit die Beurteilung zu verbessern.


Jokertage

Gemäss §29 der Volksschulverordnung kann jede/r Schüler/in an zwei Unterrichtstagen ohne Vorliegen eines Dispensationsgrundes der Schule fernbleiben (Jokertage). Dabei ist zu beachten, dass halbe Unterrichtstage als ganze Jokertage gezählt werden und nicht bezogene Jokertage am Ende des Schuljahres verfallen.

Eltern und Jugendliche haben dabei Informationspflichten, die sie dem Begleitheft entnehmen können. Im Begleitheft, wie auch in der Jahresterminliste oder auf der Homepage sind alle Tage aufgeführt, die nicht für Jokertage eingesetzt werden können.


Betreuter Mittwoch-Nachmittag (BeMiNa)

Seit vielen Jahren bieten alle Klassenlehrpersonen der 1. und 2. Sek. eine Ergänzungsstunde pro Woche an. Hier haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit direkt bei der Lehrperson bei Fachproblemen nachzufragen, Verbesserungen zu machen oder ganz einfach zusammen mit Mitschüler/innen Hausaufgaben zu erledigen.

Immer wieder fehlen aber Jugendliche im Unterricht wegen Krankheit, Berufswahlanlässen, Arztbesuch, etc.. Dieser Unterrichtsstoff muss ja aufgearbeitet und eine fehlende Prüfung nachgeholt werden. Auch die im Lernatelier verpasste Arbeitszeit ist nachzuholen. Zur Entlastung der Lehrpersonen führen wir zusätzlich den BeMiNa.

Grundsätze und Organisatorisches:

  •  Jugendliche, die mit Arbeiten im Verzug sind, Prüfungen oder einzelne Lektionen nachzuholen haben, werden am Mittwochnachmittag von einer Lehrperson betreut (13.30 – 16.00 h).
  • Verantwortlich für die Zuweisung ist die Klassenlehrperson, in Absprache mit den an der Klasse beteiligten Fachlehrpersonen.
  • Die Schüler/innen erhalten Aufträge in schriftlicher Form von der Klassenlehrperson und erledigen diese in der Betreuungszeit (Kontrollblatt zum Abstreichen).
  • Mit der Unterschrift im Begleitheft bestätigen die Eltern die Teilnahme ihrer Tochter oder ihres Sohnes am betreuten Mittwochnachmittag. In zwingenden Fällen kann der BeMiNa auch um eine Woche verschoben werden.

Aufgabenbetreuung

Jugendliche, die Mühe bekunden ihre Hausaufgaben pünktlich und zuverlässig zu erledigen, werden nach Rücksprache mit den Eltern und der Schulleitung für die Aufgabenbetreuung aufgeboten. Ein derartiges Aufgebot erstreckt sich über ein halbes Jahr. Anschliessend wird die Situation neu beurteilt. Aufgabenbetreuung wird bezüglich Präsenz wie eine normale Unterrichtslektion betrachtet, d.h. es gelten die bekannten Regelungen bezüglich Absenzen.

Die Aufgabenbetreuung findet am Montag-, Dienstag- und Donnerstagnachmittag im Anschluss an den Normalunterricht statt. Die aufgebotenen Jugendlichen arbeiten während 45 Minuten an ihren Hausaufgaben. Dies unter Aufsicht einer Betreuungsperson.


Schulleitung Nauen
P. Müller/ R. Walder